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Wenn Freiberufler berufsunfähig werden

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Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Apotheker denken oft, dass sie über ihr berufsständisches Versorgungswerk ausreichend gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Doch das dürfte in der Regel nicht der Fall sein. „Denn Berufsunfähigkeit ist im Versorgungswerk anders definiert als in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)“, erklärt Philip Wenzel, Chefredakteur des Infoportals Worksurance.de. Ein Freiberufler müsse seinem Versorgungswerk immer zwei Dinge beweisen: zum einen die Berufsunfähigkeit – und zum anderen die mehr oder weniger vollständige Aufgabe seines Berufes. „Konkret bedeutet dies: Ein Anwalt muss außerstande sein, in irgendeinem Beruf in einer Kanzlei zu arbeiten, ein Arzt muss seine Zulassung aufgeben und der Apotheker darf kein Einkommen mehr erzielen“, so Wenzel. Erst dann erkenne das Versorgungswerk in der Regel die Berufsunfähigkeit an.

Versorgungswerk zahlt meist erst bei kompletter Aufgabe des Berufs

In der privaten BUV dagegen wird bereits geleistet, wenn der Freiberufler in seinem Beruf nur noch zur Hälfte arbeiten kann. „Das entspricht viel mehr der Vorstellung einer sinnvollen Absicherung“, so Wenzel. Denn die meisten Freiberufler würden am liebsten ihre Praxis oder Kanzlei fortführen und nicht aufgeben. In den meisten Bundesländern kann man für bis zu zwei Jahre eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk bekommen, wenn man eine Vertretung beschäftigt, aber selbst nicht mehr arbeitet. „Eine Vertretung in Vollzeit ist in den meisten Fällen sehr teuer. Und die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk ist vor allem zu Beginn der Karriere oft viel zu niedrig“, gibt Philip Wenzel zu bedenken. Um zu Beginn der Karriere Geld für notwendige Finanzierungen zu haben, könne man in den ersten Jahren in vielen Bundesländern nur ein Zehntel der eigentlichen Einzahlung ins Versorgungswerk leisten: „Das verschafft dem Betreffenden zwar Liquidität – aber dadurch sind seine Ansprüche bei Berufsunfähigkeit erst einmal entsprechend niedriger.“

Praxisfinanzierung ausreichend absichern

Ein Tipp für alle Studenten, die später eine Praxis oder Kanzlei eröffnen wollen: „Die private BUV kann über sogenannte Nachversicherungsgarantien später in der Rentenhöhe gesteigert werden. Das Maximum liegt hier bei den meisten Versicherern bei 2.500 bis 3.000 Euro. Da eine Praxisfinanzierung auch mal 5.000 Euro oder mehr kosten kann, ist es sinnvoll, zwei Versicherungen bei verschiedenen Versicherern abzuschließen und diesen Betrag abzusichern.“ Das Fazit von Philip Wenzel: Unterm Strich sei die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks im Leistungsumfang nicht mit der privaten BUV vergleichbar. +++ djd